Die Wirtschaftsprüfer von BERLINCOUNSEL übernehmen für Sie die freiwilligen oder gesetzlichen Prüfungen der Jahres- oder Zwischenabschlüsse gemäß § 316 HGB. Gegenstand der Prüfungen sind die Jahresabschlüsse nach deutschen Rechnungslegungsnormen (HGB) und internationalen Standards (IAS, IFRS).
Die Prüfung wird unter Beachtung deutscher Prüfungsstandards des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der Spezialgesetze, wie GmbH-Gesetz und Aktiengesetz, durchgeführt.
Jahresabschlussprüfung für Konzerngesellschaften
Die Wirtschaftsprüfer von BERLINCOUNSEL verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Rechnungswesens und der Prüfung. Wir führen betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen durch und erteilen Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen. Grundlage unserer Tätigkeiten sind die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung. Unser Qualitätssicherungssystem ist geprüft und gemäß § 57 a WPO zertifiziert.
- Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB oder IFRS
- Prüfung des Konzerpackages nach HGB oder IFRS
- Unterstützung bei der Konvertierung des HGB Abschlusses in ein IFRS Package
Jahresabschlussprüfung für Stiftungen
Grundlage der Prüfungsarbeit sind auch die einzelnen Stiftungsregelungen der Länder sowie die relevanten Satzungsbestandteile Ihrer Stiftung.
Abschlussprüfungen für Parteien nach § 316 HGB i.v.m. § 23 Abs. 2 Satz 1 PartG
Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 Parteiengesetz ist jede Partei verpflichtet ihren jährlichen Rechenschaftsbericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Gegenstand der Prüfung ist die Gesamtpartei. In die Prüfungspflicht fallen gemäß § 29 PartG die Bundespartei, Landesverbände der Partei und jährlich rotierend jeweils zehn den Landesverbänden nachgeordnete Gebietsverbände.
Die Wirtschaftsprüfer von BERLINCOUNSEL sind als Abschlussprüfer entsprechend der WPO zugelassen und übernehmen nach § 316 HGB die vorgeschriebene Prüfung des Rechenschaftsberichtes der Partei.