Unsere Wirtschaftsprüfung verfügt über einen langjährigen Erfahrungsschatz in den Bereichen Rechnungswesen und Prüfung. Die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere Jahres- und Konzernabschlüsse, gehört genauso zu unseren Stärken wie die Durchführung von Sonderprüfungen, z.B. Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MABV). Unsere Wirtschaftsprüfer arbeiten außerdem für Sie als Sachverständige auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung und beraten Sie in jedweden ökonomischen Angelegenheiten.
Grundlage unserer Tätigkeiten sind die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung. Unser Qualitätssicherungssystem ist geprüft und gemäß § 57 a WPO zertifiziert.
Fachgebiete unserer Wirtschaftsprüfung
Jahresabschlussprüfung
für KMU, Konzerne, Non-Profit-Organisationen
Die Wirtschaftsprüfer von BERLINCOUNSEL übernehmen für Sie die freiwilligen oder gesetzlichen Prüfungen der Jahres- oder Zwischenabschlüsse gemäß § 316 HGB. Gegenstand der Prüfungen sind die Jahresabschlüsse nach deutschen Rechnungslegungsnormen (HGB) und internationalen Standards (IAS, IFRS).
Die Prüfung wird unter Beachtung deutscher Prüfungsstandards des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der Spezialgesetze, wie GmbH-Gesetz und Aktiengesetz, durchgeführt.
Jahresabschlussprüfung für Konzerngesellschaften
Kapitalgesellschaften, die in einen Konzernverbund eingebunden sind, sind verpflichtet, den Jahresabschluss extern prüfen zu lassen, selbst wenn das Unternehmen die Größenkriterien der prüfungspflichtigen mittelgroßen Kapitalgesellschaft noch nicht erreicht. Für die Einbeziehung in die Konsolidierung ist ein Konzernpackage an die Konzerngesellschaft zu liefern. Der HGB-Jahresabschluss der Gesellschaft ist entsprechend der Bilanzierungsnormen des IFRS / IAS umzuwandeln um den internationalen Rechnungslegungsnormen der Konzerngesellschaft zu genügen.
Die Wirtschaftsprüfer von BERLINCOUNSEL verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Rechnungswesens und der Prüfung. Wir führen betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen durch und erteilen Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen. Grundlage unserer Tätigkeiten sind die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung. Unser Qualitätssicherungssystem ist geprüft und gemäß § 57 a WPO zertifiziert.
Unser Leistungsangebot umfasst u.a.:
- Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB oder IFRS
- Prüfung des Konzerpackages nach HGB oder IFRS
- Unterstützung bei der Konvertierung des HGB Abschlusses in ein IFRS Package
Jahresabschlussprüfung für Stiftungen
BERLINCOUNSEL übernimmt die freiwillige oder gesetzliche Prüfung Ihrer Stiftung. Die Prüfung orientiert sich an den deutschen Prüfungsstandards des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW).
Grundlage der Prüfungsarbeit sind auch die einzelnen Stiftungsregelungen der Länder sowie die relevanten Satzungsbestandteile Ihrer Stiftung.
Abschlussprüfungen für Parteien nach § 316 HGB i.v.m. § 23 Abs. 2 Satz 1 PartG
Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 Parteiengesetz ist jede Partei verpflichtet ihren jährlichen Rechenschaftsbericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Gegenstand der Prüfung ist die Gesamtpartei. In die Prüfungspflicht fallen gemäß § 29 PartG die Bundespartei, Landesverbände der Partei und jährlich rotierend jeweils zehn den Landesverbänden nachgeordnete Gebietsverbände.
Die Wirtschaftsprüfer von BERLINCOUNSEL sind als Abschlussprüfer entsprechend der WPO zugelassen und übernehmen nach § 316 HGB die vorgeschriebene Prüfung des Rechenschaftsberichtes der Partei.
Konzernrechnungslegung
für Konzerne
Kapitalgesellschaften, die in einen Konzernverbund eingebunden sind, sind verpflichtet, den Jahresabschluss extern prüfen zu lassen, selbst wenn das Unternehmen die Größenkriterien der prüfungspflichtigen mittelgroßen Kapitalgesellschaft noch nicht erreicht. Für die Einbeziehung in die Konsolidierung ist ein Konzernpackage an die Konzerngesellschaft zu liefern. Der HGB-Jahresabschluss der Gesellschaft ist entsprechend der Bilanzierungsnormen des IFRS / IAS umzuwandeln um den internationalen Rechnungslegungsnormen der Konzerngesellschaft zu genügen.
Die Wirtschaftsprüfer von BERLINCOUNSEL verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Rechnungswesens und der Prüfung. Wir führen betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen durch und erteilen Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen. Grundlage unserer Tätigkeiten sind die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung. Unser Qualitätssicherungssystem ist geprüft und gemäß § 57 a WPO zertifiziert.
Unser Leistungsangebot umfasst u.a.:
- Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB oder IFRS
- Prüfung des Konzerpackages nach HGB oder IFRS
- Unterstützung bei der Konvertierung des HGB Abschlusses in ein IFRS Package
Sonderprüfung
für KMU, Konzerne.
Die Wirtschaftsprüfer von BERLINCOUNSEL übernehmen alle freiwilligen oder gesetzlich vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Prüfungen:
- Prüfung nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Grüne Punkt Prüfung nach dem Dualen System Deutschland (DSD)
- Prüfung von Fördermittelabrechnungen, wie die des Europäischen Sozialfonds (ESF), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Sozialgesetzbuches (SGB)
- Prüfungen von Fahrgelderstattungen im Personennah- und Fernverkehr
- Vertragsprüfungen
Die Prüfungen werden unter Beachtung der deutschen Prüfungsstandards des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der gesonderten Gesetze, wie Gewerbeordnung, MaBV, Sozialgesetzbuch etc. und einzelvertraglicher Regelungen durchgeführt.
Abschluss und Sonderprüfungen für KMU
Werden für Ihre Kapitalgesellschaft die Größenklassenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB (4,840 Mio. € Bilanzsumme, 9,680 Mio. € Umsatzerlöse oder 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten, treten die Rechtsfolgen für mittelgroße Kapitalgesellschaften ein. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft ist dann gemäß § 316 Abs. 1 HGB durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Die Prüfungspflicht schlägt gemäß § 264a HGB auch auf bestimmte Personengesellschaften durch, soweit diese nicht gemäß § 264b HGB davon befreit sind. Stehen die Unternehmen in einem solchen Zusammenhang, dass sich ein Konzern ergibt, ist auch der jährliche Konzernabschluss durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Hat keine Prüfung stattgefunden, obwohl eine Prüfungspflicht bestanden hat, kann der Jahresabschluss nicht festgestellt und der Konzernabschluss nicht gebilligt werden.
Die Abschlussprüfung umfasst die unterjährige Buchführung, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang und den Lagebericht. Unser risikoorientierter Prüfungsansatz implementiert ebenso eine Prüfung des internen Kontrollsystems. Des Weiteren kann sich aufgrund spezialgesetzlicher Vorschriften eine Prüfungspflicht ergeben, so z.B. nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) oder nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).
Die Wirtschaftsprüfer von BERLINCOUNSEL sind von der Wirtschaftsprüferkammer als Abschlussprüfer entsprechend der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) zugelassen. Wir übernehmen die Abschlussprüfungen nach deutschen Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) für deutsche Rechnungslegungsnormen (HGB, DRS) und für International Financial Reporting Standards (IFRS).
Unser Leistungsangebot umfasst u.a.:
- Prüfung des jährlichen Jahres- bzw. Konzernabschlusses
- Prüfung von Zwischenabschlüssen
- Prüfung nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Grüne Punkt Prüfung nach dem Dualen System Deutschland (DSD)
- Prüfung von Fördermittelabrechnungen, wie die des Europäischen Sozialfonds (ESF), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Sozialgesetzbuches (SGB)
- Vertragsprüfungen
IFRS / IAS
für KMU, Konzerne
Neben der Rechnungslegung nach deutschen handelsrechtlichen Bestimmungen des HGB nimmt die Anzahl der Abschlüsse, die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt werden, zu. Der Abschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) / International Accounting Standards (IAS) hat vor allem eine Informationsfunktion.
Er ist im Vergleich zum deutschen handelsrechtlichen Abschluss wesentlich umfangreicher und besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Segmentberichterstattung, Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung und den Erläuterungen. Aufgrund abweichender Bilanzansatz- und Bewertungsregeln sind eine umfangreiche Analyse der wirtschaftlichen Sachverhalte und eine qualitative Dokumentation der Abschlussaufstellung notwendig.
Wir unterstützen Sie bei der Konvertierung Ihres HGB-Abschlusses in einen Abschluss nach IFRS/IAS und helfen Ihnen, Ihr Rechnungswesen auf die erhöhten Anforderungen und Erfordernisse der internationalen Bilanzierung einzustellen. Zusätzlich führen wir Prüfungen von Abschlüssen durch, die nach IFRS/ IAS aufgestellt wurden.
IFRS – Abschluss für Konzerne
Als Kapitalgesellschaft, die in einen Konzernverbund eingebunden ist, ist Ihre Gesellschaft verpflichtet, ein Konzernpackage an die Konzerngesellschaft zu liefern. Der HGB-Jahresabschluss der Gesellschaft ist entsprechend der Normen des IFRS / IAS umzuwandeln, um den Normen der internationalen Rechnungslegung der Konzerngesellschaft zu genügen.
BERLINCOUNSEL unterstützt Sie bei der Konvertierung Ihres HGB Abschlusses in einen Abschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)/ International Accounting Standards (IAS). Ebenso führen wir Prüfungen Ihres Abschlusses (Jahresabschluss und Konzernabschluss) und des Konzerpackages durch, der nach IFRS/ IAS aufgestellt worden ist.
Die Partner
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