1 Eigentumswohnung
Grundsteuerwert
z.B. 250.000 €
Kosten nach StbVV
724,20 €
Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935.
Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks spiegeln sie nicht wider. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung.
Ab 01.01.2025 muss die Grundsteuer nach dieser Neuregelung festgesetzt werden. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke neu bewertet. An Stelle des Einheitswertes tritt künftig der Grundsteuerwert.
Der Gesetzgeber hat ein „Bundesmodell“ erlassen, dem sich die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angeschlossen haben. Die restlichen Bundesländer haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mittels eines Landesgesetzes vom Bundesgesetz abzuweichen.
Als Hauptfeststellungszeitpunkt wurde der 01.01.2022 festgelegt. Die Bewertung der Grundstücke erfolgt dann in den Jahren 2022 bis 2024, sodass die Grundsteuer ab 01.01.2025 nach der neuen Regelung festgelegt werden kann.
Wer ist betroffen?
Wer Grundbesitz hat, muss jetzt tätig werden. Von der Grundsteuerreform sind in Deutschland etwa 36 Mio. Immobilien betroffen.
Was muss ich als Grundstückseigentümer tun?
Als Eigentümer eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Abgabe erfolgt elektronisch über das ELSTER-Portal.
Eigentümer mehrerer Grundstücke müssen für jedes Grundstück jeweils eine Feststellungserklärung abgeben.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Eine Abgabe per ELSTER ist ab 01.07.2022 möglich.
Welche Informationen werden benötigt?
Checkliste
Allgemeine Angaben:
Grundstücke:
Gebäude allgemein:
Wohnimmobilien:
Gewerbeimmobilien / Gebäude, die keiner Wohnnutzung unterliegen:
Land- und Forstwirtschaft:
Welche Unterlagen sind hilfreich?
Grundstücke
Gebäude
Wer erstellt die Steuererklärungen?
Hierfür stehen Ihnen mehrere Alternativen zur Verfügung.
Wir erstellen Ihre Steuererklärung für die Grundsteuer digital.
Dafür haben wir für Sie ein Mandantenportal eingerichtet, über das Sie intuitiv, schnell und einfach alle notwendigen Daten zur Feststellungserklärung übertragen können.
Sprechen Sie uns gerne an!
Kosten nach StbVV
724,20 €
Kosten nach StbVV
1.090,20 €
Kosten nach StbVV
1.724,70 €
Kosten nach StbVV
2.993,70 €
* Die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes richten sich nach dem Grundsteuerwert der Immobilie und werden auf Basis der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet (§ 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV). Aufgrund der Vorerfassung der Daten zu den Grundstücken und dem komplett digitalen Workflow wird als Gebühr nicht mit dem Mittelwert von 6/20, sondern mit einer ermäßigten Gebühr von 4/20 berechnet.
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