Pünktlich zu den bald anstehenden Weihnachtsfeiern in den Unternehmen hat das BMF in seinem aktuellen Schreiben vom 14.10.2015 die lohnsteuerlichen und umsatzeuerlichen Regelungen zu den Betriebsveranstaltungen sowie die Umsatzbesteuerung von entsprechenden Sachzuwendungen und Betriebsveranstaltungen neu gefasst.