Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Schreiben vom 14. November 2014 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff neu gefasst.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Schreiben vom 14. November 2014 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff neu gefasst.